Rechtsprechung
RG, 07.10.1930 - I 798/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Liegt Betrugsversuch vor, wenn der Angeklagte in der Meinung, aus einem Vertragsverhältnis einen Rechtsanspruch zu haben, gegenüber dem anderen Teil falsche Vorspiegelungen macht, weil er glaubt, wegen der seiner Ansicht entgegenstehenden damaligen Rechtsprechung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 342
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem …
Wer in dieser Weise zur Angabe seiner individuell errechneten tatsächlichen Kosten verpflichtet ist, gleichwohl aber ohne jede Berechnung und ohne jede eigene substantiierte Kalkulation pauschal "Beträge geltend macht(e), die nach seiner Auffassung die tatsächlich entstandenen Kosten ausmachten" (UA 19), der täuscht (vgl. BGH wistra 1984, 23; BayObLG NJW 1988, 2550; RGSt 60, 294; RGSt 64, 342, 347;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 24). - BGH, 11.10.1955 - 5 StR 279/55
Rechtsmittel
Ob es in einem solchen Falls schon am Vermögensschaden (Welzel NJW 1953, 652) oder nur an der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils (vgl zB RGSt 64, 342 [344], 77, 184) fehlt, braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 10.07.1953 - 2 StR 836/52
Rechtsmittel
Damit wird das Wesen der Erpressung als einer gegen das Vermögen gerichteten Straftat verkannt: die Ordnungswidrigkeit des zur Erlangung eines Vorteils gebrauchten Mittels macht einen Vermögensvorteil noch nicht zu einem rechtswidrigen (RGSt 64, 342, 344: vgl. auch BGHSt 3, 160).
- BGH, 04.11.1952 - 2 StR 54/52
Rechtsmittel
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 64, 342, 344 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.10.1975 - 3 StR 179/75
Betrug im Zusammenhang mit Gewährung eines Darlehens - Folgen einer fehlenden …
Die Zahlungen des getäuschten Opfers brächten im letzten Fall die Gegenforderung des Täters nicht zum Erlöschen, und es bestünde die Gefahr, daß der Täter später mit seinen Forderungen aus dem ersten Geschäft wieder an das Opfer herantreten würde (RG JW 1931, 1618, 1619; RGSt 64, 342, 347). - BGH, 25.09.1956 - 5 StR 300/56
Rechtsmittel
Zielte das Verhalten des Angeklagten nur darauf ab, die Außenhandels-Aktiengesellschaft zum Abschluß eines Vergleichs zu veranlassen, durch den die "Euco" zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einschließlich des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns für die 15.500 t Gerste nicht mehr als 60.000 $ erhielt, so würde es dem Angeklagten sowohl am Schädigungsvorsatz als auch an der Bereicherungsabsicht gefehlt haben, die § 263 StGB voraussetzt (vgl hierzu RGSt 64, 342).